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In bestimmten Situationen kann ein ärztlicher Nachweis über eine bestehende Arbeitsunfähigkeit auch für private Zwecke erforderlich sein. Dies kann zum Beispiel bei privaten Versicherungen, Bildungseinrichtungen, Vertragspartnern oder anderen Stellen der Fall sein.

Eine solche Bescheinigung unterscheidet sich von der regulären Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Arbeitgeber und Krankenkasse. Sie wird individuell für den jeweiligen Zweck ausgestellt und enthält nur die hierfür erforderlichen Angaben. Diagnosen oder weitergehende medizinische Informationen werden nur aufgenommen, soweit dies im Einzelfall notwendig und mit der Patientin oder dem Patienten abgestimmt ist.

In der Hausarztpraxis Dölau prüfen wir im Einzelfall, welche Angaben für die gewünschte Bescheinigung erforderlich sind und ob eine Ausstellung medizinisch möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung einer Bescheinigung für private Zwecke in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Es handelt sich daher um eine individuelle Gesundheitsleistung, die privat zu vergüten ist.

Bei Fragen oder zur Abstimmung Ihres Anliegens können Sie gerne unser Kontaktformular nutzen.